Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch des Drittligisten VfR Aalen gegen die Spielwertung der Begegnung beim 1. FC Saarbrücken zurückgewiesen. Aalen hatte die Begegnung am 5. April mit 2:3 verloren.
Die Baden-Württemberger hatten ihren Einspruch damit begründet, dass Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) die zweite Halbzeit bereits nach 44:05 Minuten abgepfiffen hätte.
Tatsachenentscheidung des Schiris
Das Sportgericht erkannte auf eine Tatsachenentscheidung des Unparteiischen. Zudem sei nicht ersichtlich, dass die Entscheidung des Schiedsrichters mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spielergebnis zu Ungunsten der Aalener beeinflusst habe, was aber nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch sei.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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