Wegen Fehlverhaltens seiner Zuschauer bei sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde hat das Sportgericht des DFB den ehemaligen Bundesligisten zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel verurteilt.
Außerdem wurde Hansa mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Dazu erhielt Rostock die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.