Die Kammer unter dem Vorsitz von Larry Mussenden erklärte die Berufung für "unzulässig", da der angezweifelte Bericht des deutschen Chefethikers Hans-Joachim Eckert keinen "Entscheid" darstelle "und folglich weder rechtsverbindlich noch anfechtbar" sei.
Der frühere US-Bundesanwalt Garcia hatte als Chef der Untersuchungskammer der Ethikkommission in den vergangenen Jahren einen Bericht zu den WM-Vergaben 2018 an Russland und 2022 an Katar erstellt.
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Eckert, Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer, kam in seiner Auswertung des "Garcia-Reports" zu dem Schluss, es lägen nicht hinreichend Korruptionsbeweise für eine Neuvergabe vor. Garcia hatte anschließend öffentlichkeitswirksam Einspruch eingelegt und damit große Zweifel an Eckerts Schlussfolgerung aufkommen lassen.
Berufungskommission: Stellungnahme enthält keine Sanktionen
"Die genannte Stellungnahme ist weder an eine noch an mehrere Einzelpersonen gerichtet und enthält folglich keine Sanktionen gemäß dem FIFA-Ethikreglement", teilte die Berufungskommission mit.
Garcias Bericht stelle zudem "keinen Schlussbericht" dar. "Der Bericht nennt weder Regelverstöße einer beschuldigten Person noch irgendeinen Antrag an die rechtsprechende Kammer zur Bestrafung der beschuldigten Person", heißt es weiter.
Mit der Entscheidung ist Eckerts Bericht zwar nun gefestigt, die Frage, ob er Garcia angemessen wiedergegeben hat, bleibt aber unbeantwortet. Derzeit wird der Garcia-Report erneut ausgewertet und soll eventuell dem FIFA-Exekutivkomitee, das am Mittwoch und Donnerstag in Marokko tagt, vorgestellt werden.