Österreichs Oberster Gerichtshof hat den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den 48-Jährigen aufgehoben.
Ein Schöffengericht hatte damals keine ausreichenden Beweise gegen den ehemaligen Politiker der rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ gefunden.
Laut dem OGH gab es im Ersturteil jedoch zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel. In dem nun neu aufzurollenden Verfahren geht es um eine 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotteriengesellschaft an eine BZÖ-Agentur sowie um eine Subvention von einer Million Euro für die Bundesliga, die angeblich zweckwidrig verwendet wurde.