Laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe will die Bundesregierung den strengen Lärmschutz vorübergehend mit einer Verordnung lockern, damit auch am späten Abend nach Abpfiff noch ausgelassen im Freien gefeiert werden kann.
Mit der Regelung sollen Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr erlaubt werden, berichten die Zeitungen unter Berufung auf die vorliegende Verordnung. Sie soll demnach am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen werden.
Rechts- und Planungssicherheit für Gastronomen
An den Veranstaltungen bestehe "ein erhebliches öffentliches Interesse", da dank Public Viewing viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele zusammen mit vielen anderen auf Großleinwänden verfolgen könnten, begründete Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) demnach die Verordnung.
Die für den Lärmschutz zuständige SPD-Politikerin will vor allem Event-Veranstaltern und Gastronomen Rechts- und Planungssicherheit verschaffen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.