Der VfL Bochum ist vom Sportgericht des DFB wegen der Vorfälle am letzten Spieltag der vergangenen Bundesliga-Saison mit Sanktionen belegt worden. Für das Auftaktspiel gegen 1860 München am 23. August (20.15 Uhr) verfügte das Sportgericht die Sperrung aller Stehplatzbereiche für Bochumer Anhänger, de facto also die Sperrung der Ostkurve.
Am 8. Mai waren im letzten Saisonspiel des VfL gegen Hannover 96 (0:3) im Bochumer Block bengalische Feuer gezündet worden. Zudem stürmten nach Spielende Bochumer Anhänger den Platz.
Ordner griffen ein
Ein Ordner wurde dabei von einer Plastiksitzschale am Kopf getroffen und ein VfL-Profi von einem Mann vor die Brust gestoßen. Strafmildernd wirkte sich für die Bochumer das Eingreifen der Ordner aus, die verhinderten, dass noch mehr Menschen auf den Platz gelangen konnten.
"Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, weil er aufgrund mehrmaliger Vorfälle in den vergangenen Jahren keinen weiteren Verhandlungsspielraum gesehen hat; es ist somit rechtskräftig", teilte der VfL mit. Das Sportgericht gab bekannt, dass sich die Vorbelastungen - in den vergangenen zwei Spielzeiten wurde der VfL wegen Fehlverhalten der eigenen Fans siebenmal verurteilt - straferschwerend ausgewirkt hätten.
"Es ist beschämend und bedauerlich, dass eine solche Bestrafung unumgänglich war. Nach der leeren Ostkurve vor zwei Jahren muss allen bewusst sein, dass derartige Vorfälle die echten VfL-Fans nur in Misskredit bringen", erklärte VfL-Vorstand Ansgar Schwenken.