Bis zu 8500 Euro der neuen Sanktion könne der Verein für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden", teilte der DFB mit. Das Sportgericht bestätigte zudem die verlängerte Bewährungszeit für den verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende 2016 gelaufen.
"Nach den Zuschauer-Vorkommnissen gerade in den Heimspielen gegen Leipzig und Hannover war eine entsprechende Sanktionierung unumgänglich, insbesondere auch die Verlängerung der Bewährungszeit. Das nunmehr gefällte Urteil wird von allen drei Verfahrensbeteiligten akzeptiert und getragen", sagte Robert Deller, der die Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt/Main leitete.
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