Bereits am 24. Februar hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch von Dynamo zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar in Dresden 3:2 gewonnen, das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.
DFB: Kein Fehler seitens der Offiziellen
"Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3 durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.