Hannover 96: Martin Kind erringt Teilerfolg vor Gericht und bleibt vorerst Geschäftsführer

SID
Martin Kind ging erfolgreich gegen seine Abberufung als 96-Geschäftsführer vor.
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Punktsieg vor Gericht für Martin Kind: Der Geschäftsführer der Profiabteilung des Zweitligisten Hannover 96 darf seinen Job per einstweiliger Verfügung vorerst weiter ausüben. Dies ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hannover am Dienstag.

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Ende Juli war Kind vom Vorstand des Muttervereins Hannover 96 e.V. als Geschäftsführer der Profifußball-Gesellschaft "aus wichtigen Gründen" abberufen worden. Dagegen setzte sich der langjährige Vereinsboss juristisch zur Wehr - und fuhr in dem Eilrechtsverfahren am Dienstag nun einen Teilerfolg ein.

Kind darf bis zum bislang nicht terminierten Hauptverfahren als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Die Gegenseite hat aber die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Celle in Berufung zu gehen.

"Wir bedauern insbesondere das unnötige und nicht zu Ende gedachte Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannover 96 e.V. Es stellt sich die Frage, ob ein Vorstand, der den Verein durch seine von Willkür geprägte Handlungsweise in große Gefahr gebracht hat, den Hannover 96 e.V. noch vertreten kann", teilte Kind nach dem Urteil über den Klub mit.

Dem 78 Jahre alten Kind war es zuletzt aufgrund einer Zwischenverfügung gestattet, "die gewöhnlichen und dringenden Geschäfte" der Management GmbH fortzuführen. Das Führungsbeben wird den Klub, der nach einer schwachen Saison mit zeitweiser Abstiegsgefahr wieder durchstarten will und personell durchaus ambitioniert aufgestellt ist, weiter beschäftigen - so viel ist sicher.