Das DFB-Sportgericht hatte am Donnerstag kaum sein Urteil gesprochen und Mario Vuskovic zu einer Zwei-Jahres-Sperre wegen Dopings verurteilt, da kündigten der Profi des Hamburger SV und sein Arbeitgeber umgehend eine Berufung an.
"Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen", erläuterte HSV-Vorstand Jonas Boldt das weitere Vorgehen. Doch vorerst ist der 21 Jahre alte Abwehrspieler rückwirkend vom 15. November 2022 an für 24 Monate nicht spielberechtigt.
Eine erste Erläuterung zum mehrfach verschobenen Urteil ließ der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz durch den DFB öffentlich machen. "Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins das Vorhandensein von körperfremdem Erythropoetin, kurz EPO, ergeben haben", sagte der Jurist.
Auch den Verzicht auf die Regelsperre von vier Jahren begründete Oberholz: "Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, so dass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann."
Vuskovic: "Ich bin unschuldig"
Die Verteidigung hatte jedoch stets einen Freispruch gefordert, Vuskovic selbst zeigte sich im Verlaufe des Verfahrens emotional. "Ich bin unschuldig", sagte der 21-Jährige erst vor einer knappen Woche unter Tränen: "Ich habe im Sport niemals betrogen und werde das auch niemals tun. Was ich und meine Familie in den letzten Monaten durchmachen mussten, würde ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen. Jeden Tag wünsche ich mir, dass dieser Albtraum zu Ende geht."
Er "halte den Dopingvorwurf völlig problemlos für nachgewiesen", erklärte dagegen Anton Nachreiner als Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses. Er werde allerdings keine "Einwendungen gegen eine Milderung" der eigentlich für solche Fälle vorgesehenen Sperre von vier Jahren vornehmen. "Wir haben keine Hinweise auf systematisches Doping", so Nachreiner: "Die Zielsetzung darf nicht sein, dass man die Leute kaputt macht und zu einem vorzeitigen Karrierende zwingt."
Bei einer am 16. September 2022 von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) genommenen Dopingprobe war körperfremdes Erythropoetin (EPO) bei Vuskovic nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz". Deshalb hatte ihn das DFB-Sportgericht am 15. November im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember das Ergebnis der A-Probe.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vuskovic
Ein unabhängiges Gutachten des kanadischen Dopingforschers Jean-Francois Naud sollte für den extra anberaumten dritten Verhandlungstag weitere Erkenntnisse liefern und offene Fragen klären. Der teilte mit, dass er bei der Analyse der Probe "keinerlei Fehler oder Unzulänglichkeiten" habe erkennen können. Anders als vom Sportgericht angedacht hatte Naud gemäß Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) allerdings keine C-Probe mit der Restmenge des Urins vornehmen dürfen.
Neben dem sportlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes gegen Vuskovic. Für die Umsetzung der bereits angekündigten Berufung zum DFB-Bundesgericht haben der Kroate und der Zweitliga-Dritte nun eine Woche Zeit. Den gleichen Schritt machen könnten sowohl die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als auch die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA.