Auch eine Entscheidung des Verstands: Kommentar zur Vertragsverlängerung von Julian Nagelsmann beim DFB

Nino Duit
19. April 202412:23
SPOXgetty
Werbung

Bundestrainer Julian Nagelsmann hat seinen Vertrag beim DFB bis zur WM 2026 verlängert und steht somit nicht für eine Rückkehr zum FC Bayern München zur Verfügung. Es ist eine nachvollziehbare Entscheidung, mit der Nagelsmann seinem Ex-Klub übrigens sogar einen Gefallen tut. Ein Kommentar.

Julian Nagelsmann sammelte gerade erste Profitrainer-Erfahrungen bei der TSG Hoffenheim, als er nach einer möglichen Zukunft beim FC Bayern München befragt wurde. "Ich bin sehr, sehr glücklich in meinem Leben", sagte Nagelsmann damals. "Der FC Bayern würde mich aber noch ein Stück glücklicher machen." Ab diesem Zeitpunkt galt es nur mehr als Frage der Zeit, wann der gebürtige Bayer bei seinem Herzensklub übernehmen würde.

Im Sommer 2021 war es schließlich soweit, ehe er im vergangenen März vorschnell und etwas herzlos wieder entlassen wurde. Seitdem ist viel passiert: Nagelsmann unterschrieb bis zur Heim-EM als Bundestrainer, der FC Bayern trennte sich von den für seine Entlassung verantwortlichen Funktionären Oliver Kahn sowie Hasan Salihamidzic, die neue Führung sucht einen neuen Trainer als Nachfolger des scheidenden Thomas Tuchel.

Nach der Absage von Xabi Alonso kristallisierte sich zuletzt ausgerechnet Nagelsmann als vermeintliche Wunschlösung heraus. Völlig überraschend stand er plötzlich vor der Wahl: Verlängerung beim DFB oder Rückkehr zum FC Bayern? Dass sich Nagelsmann für die Nationalmannschaft (und somit gegen seinen Herzensklub) entschieden hat, nennt er eine "Entscheidung des Herzens".

Tatsächlich dürfte es sich aber mindestens genauso um eine Entscheidung des Verstands handeln: Abgesehen davon, dass eine WM-Teilnahme eine reizvolle und nicht allzu häufige Karriere-Perspektive darstellt, hätte ein Rückkehr zum FC Bayern für Nagelsmann in der jetzigen Situation schlicht keinen Sinn ergeben - und übrigens auch nicht für seinen kriselnden Herzensklub.

Werbung
Werbung
Werbung