Anti-Doping-Gesetz wird vorgestellt

SID
Thomas de Mazière stellt im neuen Gesetzesentwurf eine Höchststrafe von drei Jahren vor
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Die Politik macht beim Thema Doping ernst: Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werden am Mittwoch den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vorstellen, der nach SID-Informationen unter anderem eine Höchststrafe für gedopte Sportler von bis zu drei Jahren vorsieht.

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Bestraft wird demnach schon der Besitz von Dopingmitteln - egal in welcher Menge. Das ist einer der großen Unterschiede zu den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz. Allerdings soll das neue Gesetz, dessen Verabschiedung im kommenden Jahr geplant ist, nur für Spitzensportler gelten, die im Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) vertreten sind. Dies beträfe etwa 7000 Athleten. Zudem seien auch Geldstrafen sowie die Einbehaltung von Preisgeldern möglich.

Ebenfalls belangt werden können Ärzte und Hintermänner, die Sportler mit Dopingmitteln versorgen. In besonders schweren Fällen sind sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. Darunter fällt unter anderem der Verkauf von Dopingmitteln oder das Anwenden von Dopingpraktiken an Minderjährigen.

Keine Kronzeugenregel mehr

Fehlen wird offenbar allerdings eine Kronzeugenregel für überführte Dopingsünder. Kritiker bemängeln, dass mit einer solchen Regel Dopingnetzwerke wie im Fall Lance Armstrong besser ausgehebelt werden könnten. Eine im Vorfeld ebenfalls angedachte Möglichkeit einer Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht wird es auch künftig nicht geben.

Daher könnten sich Mediziner auch in Zukunft einer Aussage vor Gericht entziehen. "Das ist ein fundamentaler Kritikpunkt. Wenn nicht an die Verschwiegenheitsklausel herangegangen wird, kann man sich das Ganze schenken", sagte der Doping-Experte Werner Franke dem SID.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte sich nach dem ersten Berichten über den Entwurf Ende September von Deutschlandfunk und Berliner Zeitung zurückhaltend geäußert.

"Sport sauber bekommen"

Der Dachverband fürchtete vor allem eine Entwertung der Sportgerichtsbarkeit, diese soll durch den Entwurf allerdings nicht geschwächt werden. Zudem hatte sich der DOSB gegen eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ausgesprochen.

"Wenn wir das ernsthaft angehen, unterstütze ich das", sagte Nationalmannschafts-Manager Oliver Bierhoff am Montag in Berlin: "Es ist kein kleines Delikt, und man schafft es nur mit diesen harten, drastischen Maßnahmen, den Sport sauber zu bekommen."

Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), hofft vor allem auf mehr Schlagkraft gegen die Hintermänner und kriminelle Netzwerke.

Vereinfachte Zusammenarbeit geplant

"Gerade hier enden die Möglichkeiten des Sports, im Spitzensport ebenso wie vor allem in anderen Bereichen von Sport und Gesellschaft", hieß es in einer Mitteilung.

Ebenfalls Zustimmung gab es vonseiten der Sport-Sponsorenvereinigung S20. Allerdings betonte die Vereinigung, dass auch Themen wie Bestechung und Wettmanipulation "thematisiert und politisch angegangen" werden müssten. Solche Regelungen fanden ebenfalls keinen Eingang in den Entwurf.

Vereinfacht werden soll die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsstellen und NADA. Zukünftig sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften Daten und Informationen an die NADA übermitteln dürfen.

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