Nach jahrelangem Ringen hatte Mitte November bereits der Bundestag das gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.
Vorgesehen sind darin unter anderem, Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für überführte Dopingsünder. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Kritik an dem Entwurf gegeben. Unter anderem auch von Sportlern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Athletenkommission des DOSB und vom Deutschen Anwaltsverein. In einigen Punkten wurde der ursprüngliche Entwurf deswegen noch entschärft.