Vielmehr habe Jallow (26), bei dem die NADA die korrekte Einhaltung der Standards für Meldepflichten aus der vorletzten Saison prüft, den Verein informiert.
"Darüber hinaus sind wir nicht am Verfahren beteiligt und insofern auch nicht in der Lage, weitere Kommentare abzugeben", erklärte Leibenath weiter: "Wir sind allerdings darüber verwundert, dass die NADA die Medien über ein laufendes Verfahren unter Nennung des Namens informiert, ohne dass bereits klargestellt ist, ob überhaupt ein Meldepflichtverstoß vorliegt."
Die NADA zählt Karim Jallow zur Kategorie RTP (Registrierter Test-Pool). Zu diesem Pool zählen die Athletinnen und Athleten mit Kaderstatus eines nationalen Sportverbandes. Alle, die diesem nationalen Testpool angehören, müssen quartalsweise im Voraus u.a. angeben, wo sie pro Tag eine Stunde für einen Test anzutreffen sind. Das Zeitfenster muss zwischen 6 und 23 Uhr liegen und gilt auch für Freizeit oder Urlaub. Jallow habe "auf Nachfrage bestätigt, dass er in der abgelaufenen Saison mehrfach vorschriftsmäßig für Dopingtests angetroffen wurde, die allesamt negativ waren", erklärte der BBL-Champion.
Die NADA hatte dem SID am Mittwoch einen Bericht der Bild-Zeitung bestätigt, wonach drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von zwölf Monaten vorlägen. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens könnte dem 26-Jährigen eine Sperre von bis zu zwei Jahren drohen.
Jallow hatte Mitte Juni Ulms erste Basketball-Meisterschaft gefeiert, mit 11,3 Punkten im Schnitt war der Forward bester deutscher Scorer seiner Mannschaft.