Der deutsche Rad-Amateur Philipp Schulz hat nach seinem Doping-Geständnis eine reduzierte Sperre von einem Jahr erhalten. Er profitierte dabei von der Kronzeugenregelung.
Rad-Amateur Philipp Schulz hat nach seinem Doping-Geständnis von der Kronzeugenregelung profitiert und eine reduzierte Sperre von einem Jahr erhalten. Schulz, der bei den Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz am 4. Mai in Bundenthal positiv auf Amphetamine und Boldenon getestet worden war, habe in den letzten Wochen umfassend berichtet.
Das teilte der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) mit. Die Aussagen seien noch nicht öffentlich gemacht worden, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Vorwürfe gegen den BDR
Schulz hatte im Februar dieses Jahres für Aufsehen gesorgt, als er über Dopingpraktiken im Amateurbereich berichtet und auch Vorwürfe gegen den BDR erhoben hatte. Schulz war daraufhin vom Bundeskriminalamt, dem BDR und der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) vernommen wurden. Dabei soll er nach Medieninformationen Hinterleute und Details zu den Doping-Praktiken genannt haben.
Schulz ist der dritte deutsche Radprofi nach Jörg Jaksche und Patrik Sinkewitz, der von der Kronzeugen-Regelung profitiert.
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