Die Kernpunkte bleiben die gleichen: Armstrongs Lager argumentiert, die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA habe keinerlei Befugnis, ihn anzuklagen und außerdem im Zuge ihrer Ermittlungen gegen ihn Bundesgesetze verletzt.
Am gleichen Tag hatte die USADA drei ehemalige Mitarbeiter des siebenfachen Tour-de-France-Gewinners lebenslang von allen Tätigkeiten im Radsport ausgeschlossen. Ein Sprecher des 40-Jährigen wollte sich nicht unmittelbar zu den Sperren äußern.
Armstrong fordert eine Entscheidung des Gerichts bis Samstag. Dann muss er entweder die Sanktionen der USADA anerkennen oder den Fall vor ein Schiedsgericht bringen. Ihm droht die Aberkennung sämtlicher Titel.
Der Radsport-Kalender 2012 im Überblick