"Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise, dass Harald Wurm des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen schuldig zu sprechen war", heißt in einer Pressemitteilung der Kommission. Die Sperre gilt rückwirkend seit dem 13. Dezember 2015 und läuft bis zum 12. Dezember 2019.
Wurm hatte sich bereits im Februar nach einer Hausdurchsuchung vor dem Landesgericht Innsbruck wegen schweren Sportbetrugs verantworten müssen und eine Geldstrafe erhalten. Dabei zeigte sich der Teilnehmer der Olympischen Spielen von Sotschi 2014 geständig: "Ich habe für mich selber verbotene Substanzen verwendet", sagte der Athlet, der vom ÖSV bereits am 19. November suspendiert worden war, laut "Kleine Zeitung".
Zuletzt war 2014 in Johannes Dürr in Sotschi ein österreichischer Langläufer des Dopings mit EPO überführt worden.