Der Fall der während der Olympischen Spiele angeblich ausgeraubten US-Schwimmer hat eine überraschende Wendung genommen: Wegen erheblicher Zweifel an den Aussagen von Ryan Lochte und James Feigen zum vermeintlichen bewaffneten Überfall am vergangenen Sonntag hat eine Justizbehörde in Rio de Janeiro veranlasst, die Reisepässe des Duos einzukassieren.
Lochte, der in Rio de Janeiro Gold mit der 4x200-m-Freistilstaffel geholt hatte, ist laut seines Managements aber bereits wieder in seiner Heimat. Die Bundespolizei Brasiliens bestätigte, dass der 32-Jährige bereits am Montag Richtung USA geflogen sei. Über den Aufenthaltsort Feigens, der nicht mehr im Athletendorf wohnt, gab die US-Delegation in Rio "aus Sicherheitsgründen" keine Auskunft.
Dagegen hat die brasilianische Polizei am Mittwoch die beiden anderen beteiligten US-Schwimmer Gunnar Bentz und Jack Conger unmittelbar vor dem Rückflug in die USA aus dem Flugzeug heraus verhaftet. Das Nationale Olympische Komitee der USA (USOC) bestätigte den Vorgang.
Auch die Pässe der beiden Schwimmer wurden eingezogen. Alle vier US-Sportler werden mittlerweile der Falschaussage verdächtigt.
Vor allem ein am Dienstag von der britischen Tageszeitung Daily Mail veröffentlichtes Video widerspricht den Aussagen der angeblich überfallenen Schwimmer.
Anklage wegen Vortäuschung droht
Die Bilder einer Überwachungskamera zeigen Lochte, Feigen sowie Bentz und Conger bei der Ankunft gegen sieben Uhr morgens im Olympischen Dorf, als sie ruhig und geordnet Wertsachen beim Security-Check auf das Band des Röntgengerätes legen.
Bei der ersten Polizeivernehmung hatten die Schwimmer erklärt, schon gegen vier Uhr eine Party im Stadtteil Leblon verlassen zu haben und auf der Taxifahrt von bewaffneten Dieben, die sich als Polizisten ausgegeben hätten, mit vorgehaltener Waffe ausgeraubt worden zu sein.
Die Behörden wollen nun vor allem Lochte und Feigen, die sich schon bei der Polizeibefragung in Widersprüche verwickelt hatten und angaben, dass sie wegen Alkoholkonsums sich nicht an Details erinnern könnten, noch einmal hören. Falls sich deren Version als erfunden herausstellen sollte, droht eine Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat.