Nun ist es amtlich: Claudia Pechstein hat ihren Kampf um einen Olympiastart in Vancouver endgültig verloren. Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) machte kurzen Prozess und lehnte den Antrag der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin auf eine Startfreigabe am Donnerstag ab, ohne noch eine Anhörung einzuberufen.
Der CAS zog sich in seiner Begründung auf Formalitäten zurück. "In Ermangelung einer Entscheidung, die angefochten werden könnte, hat die Ad-hoc-Kammer entschieden, dass sie keine rechtliche Handhabe hat, den Antrag von Frau Pechstein zu behandeln", hieß es in einer Stellungnahme auf der Homepage des CAS zur Begründung. Pechstein habe nicht gegen eine Nichtnominierung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Einpruch einlegen können, da es diese aufgrund ihrer zweijährigen Sperre gar nicht habe geben können.
Olympia-Karriere für Pechstein beendet
Damit ist die olympische Karriere der erfolgreichsten deutschen Athletin in der Geschichte der Winterspiele (5 Gold, 2 Silber, 2 Bronze bei 5 Spielen) beendet. Pechstein reagierte mit Bestürzung auf das Urteil und griff DOSB-Präsident Thomas Bach scharf an.
"Vom CAS-Panel war wohl nichts anderes zu erwarten. Zutiefst enttäuscht aber bin ich von der DOSB-Spitze. Vor allem von Dr. Thomas Bach. Er wird ständig über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten und kennt den medizinischen Sachstand zu der bei mir diagnostizierten Blutanomalie ganz genau. Dennoch hat er sich nicht dafür eingesetzt, dass die neuen Beweise und Gutachten in einem Hearing erörtert werden. Da kann ich nur noch ungläubig den Kopf schütteln", sagte Pechstein.
Bach wollte weder die CAS-Entscheidung, noch die Pechstein-Angriffe konkret kommentieren: "Diese Entscheidung der Ad-hoc-Kommission des CAS spricht für sich selbst. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen."
CAS verzichtet auf Anhörung
Am Montagmittag hatte Pechsteins Anwalt Christian Krähe den Antrag im CAS-Büro in Vancouver eingereicht, drei Tage später wurde am Donnerstagnachmittag Ortszeit die Entscheidung gegen die fast 38 Jahre alte Berlinerin veröffentlicht.
In der Zwischenzeit hatten das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie der Eislauf-Weltverband (ISU) als "interessierte Partei" Stellungnahmen beim CAS abgegeben. Daraufhin durfte auch die Pechstein-Seite nochmals einen Kommentar einreichen. Über Inhalte wurde nichts bekannt. Die Hoffnungen Pechsteins, neue, aus ihrer Sicht entlastende Fakten wie den Nachweis einer Blutanomalie in einer Anhörung präsentieren zu dürfen, erfüllten sich nicht.
Mit der Antragstellung bei der Ad-hoc-Kammer in Vancouver hatte Pechstein auf ihrer Homepage neues vermeintliches Entlastungsmaterial präsentiert, das weitere Fragen an der Rechtmäßigkeit der gegen sie verhängten Sperre aufwerfen sollte. Zentrales Element ihrer neuen Kampagne war auch die angebliche Aussage eines der maßgeblichen Gutachter der ISU, der mittlerweile behaupten soll, dass ein Dopingvergehen bei ihr unwahrscheinlich sei.
Pechstein will weiter kämpfen
Jede andere Entscheidung des CAS wäre eine Sensation gewesen. Die Hauptstelle des obersten Sportgerichtes in Lausanne hatte bereits das Urteil der ISU - zwei Jahre Sperre wegen Dopings - in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das Schweizer Bundesgericht hatte daraufhin die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieses Urteils festgestellt.
Pechstein hat bereits angekündigt, nun vor dem Schweizer Bundesgericht ein Revisionsverfahren vor dem CAS durchsetzen zu wollen. Sollte dieses abgelehnt werden, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Dass sie einen juristischen Erfolg bis zum Ablauf ihrer Dopingsperre erzielen kann, ist unwahrscheinlich. Die Sperre endet am 9. Februar 2011, danach will sie auf jeden Fall ihre Karriere fortsetzen.