Dopingsünderin Maria Sharapova (30) kann weiterhin nicht sicher von einer Teilnahme an den French Open (28. Mai bis 11. Juni) ausgehen. Wie der Veranstalter am Donnerstag mitteilte, fällt die Entscheidung über die Vergabe der Wildcard für die fünfmalige Grand-Slam-Siegerin aus Russland erst am 15. Mai. Der Termin liegt somit eine Woche vor dem Start der Qualifikation.
"Grand-Slam-Turnier, kein Casting"
Die Tatsache, dass mit der schwangeren Serena Williams (USA) eine Topspielerin fehlen wird, soll bei der Entscheidungsfindung keinen Ausschlag geben. "Serena Williams und Maria Sharapova sind zwei nicht zusammenhängende Fälle", sagte Bernard Giudicelli, Präsident des französischen Verbandes FFT und meinte: "Wir veranstalten ein Grand-Slam-Turnier, kein Casting."
Sollte die French-Open-Siegerin von 2012 und 2014 keine Wildcard erhalten, müsste sie vorab in der Qualifikation antreten, um am wichtigsten Sandplatzturnier der Welt teilzunehmen. Um es in die Qualifikation zu schaffen, müsste sie jedoch zuerst Weltranglistenpunkte sammeln.
Ihr Comeback nach Ablauf ihrer Sanktion gibt "La Schara" beim WTA-Turnier in der kommenden Woche in Stuttgart. Da ihre Sperre allerdings erst am 25. April um Mitternacht abläuft, wird sie ihre Erstrundenpartie erst am kommenden Mittwoch (26. April) bestreiten können.
Wildcards für Stuttgart, Madrid und Rom
Für Stuttgart und die Turniere in Madrid (ab 8. Mai) und Rom (ab 15. Mai) hatte Sharapova Wildcards erhalten. Nach Ablauf ihrer 15-monatigen Sperre wird sie somit bei drei erstklassig besetzten Sandplatzturnieren antreten, obwohl sie in der Weltrangliste nicht mehr geführt wird. Sharapova war am 26. Januar 2016 während der Australian Open in Melbourne positiv auf die seit Jahresbeginn verbotene Substanz Meldonium getestet worden. Dies hatte sie auf einer Pressekonferenz am 7. März öffentlich gemacht.
Rund drei Monate später war die frühere Weltranglistenerste vom Weltverband ITF rückwirkend für zwei Jahre gesperrt worden, woraufhin sie fristgerecht Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einlegte. Sie hatte argumentiert, nicht vom Verbot gewusst zu haben. Der CAS reduzierte die Sperre dann auf 15 Monate.
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