Die Neuansetzung der Partie zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen in der Fußball-Bundesliga der Frauen bleibt bestehen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies am Dienstag in mündlicher Verhandlung den Einspruch Leverkusens gegen die Entscheidung aus dem schriftlichen Verfahren zurück.
Leverkusen kann gegen die neue Entscheidung nun binnen einer Woche nach Verkündung Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.
Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut dem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch.