Der Profifußball kann zur Kasse gebeten werden: Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe am Dienstag. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet.
"Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.