Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft am Donnerstag (15. November, 11.00 Uhr) die strafrechtlichen Verurteilungen von zwei Hauptangeklagten im bislang größten Fußball-Wettskandal in Europa.
Das Landgericht Bochum hatte im Mai 2011 den bereits aus der Affäre um den DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer bekannten Ante S. zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ebenfalls fünfeinhalb Jahre Gefängnisstrafe erhielt der zweite Haupttäter Marijo C. Beide Angeklagten wurden jeweils wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.
Laut Urteil sollen sie bei ausländischen, zumeist asiatischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fußballspiele im Inland und europäischen Ausland platziert haben, nachdem sie zuvor mit Spielern oder Schiedsrichtern Manipulationsabsprachen getroffen hatten. Die hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen erzielten Wettgewinne sollen regelmäßig im hohen fünfstelligen Bereich gelegen haben.
Gegen die Strafurteile haben die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Wann das Urteil des 4. Strafsenats des BGH in Karlsruhe gesprochen wird, ist noch offen.
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