Der finanzielle Kollaps beim hochverschuldeten Fußball-Zweitligisten Schalke 04 ist vorerst abgewendet: Die Stadt Gelsenkirchen verzichtet darauf, ihre Investitionen in die Arena und den Verein zurückzuziehen. Der Hauptausschuss stimmte am Donnerstagabend einem entsprechenden Eilantrag zu. Die Zeit war knapp, weil der Traditionsklub bis Freitag die Unterlagen für die Lizenzierung einreichen muss. Am Montag stellt Finanzvorständin Christina Rühl-Hamers den Jahresabschluss 2023 vor.
Es ging laut WAZ um rund 35 Millionen Euro, die die Stadt und ihre Tochtergesellschaft Stadtwerke in den Klub und dessen Stadion gesteckt haben. Die Stadtwerke sind mit 15 Millionen Euro über die Stadiongesellschaft an der Veltins Arena beteiligt und haben dem Verein und der Stadiongesellschaft Darlehen in Höhe von elf Millionen Euro gewährt. Die Stadt ist mit zehn Millionen stiller Teilhaber der Stadiongesellschaft.
Die Stadtwerke hatten eine Verkaufsoption, die die Kommunalpolitiker in der nicht-öffentlichen Sitzung auf den 30. Juni 2029 verschoben. Zudem wurde beschlossen, dass die Stadt ihre Beteiligung nicht zum Jahresende kündigt. Der Hauptausschuss folgte damit einer Empfehlung der Stadtverwaltung, die das Engagement inzwischen als "erheblich risikobehaftet" einstuft. Durch den zweiten Abstieg innerhalb von zwei Jahren hätten sich die Rahmenbedingungen "erheblich negativ verändert, sodass das Risiko nochmals deutlich größer geworden ist". Schalke war Mitte 2023 mit 165 Millionen Euro verschuldet.
Allerdings hatte die Verwaltung auch aufgezeigt, dass bei einer Insolvenz "das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren" ginge. Zudem müsste die Stadt die "laufenden Aufwendungen" für das Stadion übernehmen. Das drohende Aus ist damit aber wohl nur abgewendet, wenn Schalke in der zweiten Liga bleiben sollte. Bei einem weiteren Abstieg, so die Stadtverwaltung, "sprechen die finanziellen Rahmenbedingungen zunächst einmal deutlich gegen die Erteilung einer Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga und damit für ein nahezu zwangsläufiges Insolvenzverfahren".