Einstweilige Verfügung zurückgezogen

SPOX
25. Juni 200811:58
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Pensacola - Justin Gatlins Hoffnungen auf einen Start bei den Olympischen Spielen in Peking haben einen herben Dämpfer erhalten.

Richter Lacey Collier zog in Pensacola/Florida die bereits erteilte einstweilige Verfügung wieder zurück, die dem 100-Meter-Olympiasieger aus den USA einen Start bei den Leichtathletik-Meisterschaften in Eugene/Oregon ermöglicht hätte. Wegen Dopings ist der 26-Jährige noch bis zum 25. Juli 2010 gesperrt.

In der vergangenen Woche hatte Collier eine derartige Verfügung und damit ein zehntägiges Startrecht für den Sprinter angeordnet, um Gatlin zu ermöglichen, sich bei den Trials für Peking zu qualifizieren. 

Damit setzte sich der Richter über das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 6. Juni hinweg, der Gatlins Klage auf eine Halbierung seiner Vier-Jahres-Dopingsperre abgelehnt hatte.

"Ziemlich beunruhigend"

"Das Ergebnis dieses Beschlusses ist ziemlich beunruhigend, denn Herr Gatlin wurde falsch behandelt, und die US-Gerichte haben nicht die Ermächtigung, gegen dieses Fehlurteil anzugehen, obwohl es einen ihrer Staatsangehörigen betrifft", betonte Collier.

Er war warf dem Nationalen Olympischen Komitee (USOC) der USA vor, Gatlins Behinderung außer Acht gelassen zu haben. Gatlin selbst sieht seine Rechte als Behinderter verletzt.

Er wurde zwar 2001 des Amphetamin-Dopings überführt, konnte aber nachweisen, dass der positive Befund das Ergebnis einer medikamentösen Behandlung gegen seine von Geburt an vorhandene Aufmerksamkeitsstörung war.

Wiederholungstäter 

Die Zwei-Jahres-Sperre wurde vom Leichtathletik-Weltverband IAAF deshalb auf zwölf Monate reduziert, jedoch nie vom CAS aufgehoben. Gatlin wurde zudem am 22. April 2006 bei einem Staffelrennen in Kansas positiv auf Testosteron getestet und gilt daher als Wiederholungstäter.

Da er sich auf eine Zusammenarbeit mit der Anti- Doping-Agentur USADA einigte, wurde seine am 24. Mai 2006 verhängte achtjährige Sperre im Januar von einem US-Gericht halbiert.

Gatlin wollte am Mittwoch Rechtsmittel vor dem elften Bezirksgericht in Atlanta einlegen, um die einstweilige Verfügung zurückzubekommen. Dann könnte er in Eugene starten. Dort beginnen die Vorläufe über 100 Meter am Samstag, das Finale ist am Sonntag.

"Die Sache ist noch nicht beendet" 

Die ersten Drei der Trials qualifizieren sich für Peking. "Justin hatte so viele Aufs und Abs. Natürlich ist er enttäuscht, aber die Sache ist noch nicht beendet", stellte Gatlin-Anwalt Joe Zarzaur klar. "Wenn wir in Atlanta jemanden finden, in dessen Zuständigkeit dieser Fall gehört, werden wir Hilfe bekommen."

Am Montag hatten neun Anwälte des USOC, des US-Leichtatletik-Verbandes USATF und der USADA übereinstimmend betont, dass der Fall nicht in Colliers Zuständigkeitsbereich liegt.

"Wenn Olympia-Athleten Einspruch erheben wollen, können sie dies vor der American Arbitration Association und dem CAS tun. Dieser Fall war vor beiden Instanzen - und beide Male wurde ein Ergebnis erzielt. Aus unserer Sicht ist und bleibt die Sache beendet", sagte USOC-Sprecher Darryl Seibel.

Sollte Gatlin vor einem US-Gericht ein Startrecht für die Trials bekommen und sich in Eugene für Peking qualifizieren, müsste er auf jeden Fall noch vor ein Schweizer Bundesgericht ziehen und dort gegen das CAS-Urteil klagen.