Der entlassene Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann hat eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht abgelehnt. Der 58-Jährige besteht auf Weiterbeschäftigung durch den DLV.
Der wegen seiner Doping-Vergangenheit in der DDR entlassene Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann hat am Montag vor dem Arbeitsgericht Darmstadt eine Abfindung abgelehnt. Der 58-Jährige besteht auf Weiterbeschäftigung durch den Deutschen Leichtathletik-Verband.
Damit platzte der Gütetermin. Am 9. April kommt es vor dem gleichen Gericht zu einer zweiten Verhandlung, die auch schon ein Urteil bringen könnte.
Richter hält alles für möglich
Der Vorsitzende Richter Sebastian Langenfeld erklärte nach dem gescheiterten Gütetermin, am 9. April sei weiterhin alles möglich, von einer Abfindung bis hin zur Weiterbeschäftigung.
Eine Befristung von Arbeitsverhältnissen sei im Sport durchaus üblich, meinte Langenfeld hinsichtlich der Frage, ob Goldmann nach fünf nacheinander geschlossenen Arbeitsverträgen überhaupt noch im Zeitvertragsarbeitsverhältnis stand oder ob es mittlerweile nicht schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewesen sei.
Generalsekretär Frank Hensel vertritt DLV
Der DLV wurde vertreten durch Generalsekretär Frank Hensel, der von Seiten des Verbandes eine weitere Beratung ankündigte: "Dann wird sich zeigen, was wir machen."
Der Fall Goldmann hat seit Beginn des Jahres zu heftigen sportpolitischen Diskussionen geführt. Dabei lehnte der Deutsche Olympische Sportbund eine Generalamnestie für frühere dopingbelastete Trainer ab.
Diese fordert weiterhin der Sportausschuss-Vorsitzende im Deutschen Bundestag, Peter Danckert. Er wird dabei unterstützt vom Sporthilfe-Chef Werner Klatten.
Darf Goldmann weiterhin beim DLV arbeiten? Unterwegs top-informiert sein!
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