Boonen positiv auf Kokain getestet

SPOX
10. Juni 200813:15
SPOXGetty
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Brüssel - Gut drei Wochen vor Beginn der 95. Tour de France ist eine der schillerndsten Figuren der Branche offenbar des Drogen-Konsums überführt worden.

Nach Informationen der belgischen Zeitung "Het Laatste Nieuws" ist Ex-Weltmeister Tom Boonen unter Berufung auf flämische Justizbehörden und der Welt-Anti-Doping- Agentur WADA am 25. Mai positiv auf Kokain getestet worden.

Allerdings liegt kein Dopingfall vor, weil "Koksen" nur im Wettkampf geahndet und sanktioniert würde. Nach deutschem Gesetz ist der Konsum von Kokain nicht strafbar, sehr wohl aber der Besitz. Das Strafrecht sieht bis zu fünf Jahre Haft vor.

Popstar-Status in Belgien

Der belgische Topsprinter und diesjährige Gewinner von Paris-Roubaix, der in seinem Land den Nimbus eines Popstars genießt, soll außerhalb des Wettkampfes drei Tage vor Beginn der Belgien-Rundfahrt positiv getestet worden sein.

Am 9. Juni soll es im Haus seiner Eltern in Postel und in der Wohnung seiner Partnerin Lore in Meerhout Hausdurchsuchungen gegeben haben.

Sein belgisches Quick-Step-Team will nach Aussage seines Sprechers Alessandro Tegner in einer Pressemitteilung Stellung nehmen: "Wir arbeiten daran", sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Boonen als Dealer angeschwärzt 

Es ist nicht das erste Mal, dass der 27 Jahre alte Weltmeister von 2005 mit Drogen in Verbindung gebracht wird. Im Dezember 2007 war Boonens Freund, der Crossfahrer Tom Vanoppen flämischen Dopingkontrolleuren mit Kokain ins Netz gegangen.

Im Verhör nannte Vanoppen Boonen als seinen Dealer, was dieser später bestritt. Schon damals wurde Boonens Elternhaus von der Polizei durchsucht.

Zudem musste der flämische Nationalheld, im vergangenen Jahr bei der Tour Gewinner des Grünen Trikots, vergangene Woche seinen Führerschein wegen Rasens (180 statt der erlaubten 90km/h) abgeben.

Lange Haftstrafe möglich

In seinem Blut war ein Restalkoholgehalt von einem Promille festgestellt worden. Sechs Wochen zuvor hatte Boonen wegen des gleichen Vergehens zwei Wochen auf seinen Ferrari verzichten müssen.

Drogenbesitz kann im deutschen Strafrecht nach Auskunft von Strafrechtlern mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren geahndet werden. Bei größeren Mengen oder einem Besitz zu gewerblichen Zwecken ist auch eine deutlich längere Haft möglich.

Der Paragraf im Strafgesetzbuch besage aber auch, dass die Richter von Sanktionen absehen können, wenn der Beschuldigte Drogen in geringen Mengen und lediglich zum Eigenbedarf besessen hat.