Olaf Pollack hat sich bereits aus gesundheitlichen Gründen vom Radsport verabschiedet. Dennoch legte der Olympiasieger gegen die Dopingsperre des BDR-Gerichts Berufung ein.
Der bereits aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretene Bahnrad-Olympiasieger Olaf Pollack will gegen seine bis zum 13. September 2011 verhängte Dopingsperre Berufung einlegen. Das kündigte Pollacks Anwalt am Dienstag nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesschieds- und Sportgerichtes des Bundes Deutscher Radfahrer an.
Das BDR-Gericht stützt sich bei seinem Urteil auf die Bestätigung eines positiven Doping-Ergebnisses bei einer Trainingskontrolle des 36-Jährigen am 6. Juli 2009 durch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA).
Pollack hatte allerdings schon nach der Veröffentlichung der B-Proben-Analyse darauf verwiesen, dass die in seiner Anwesenheit vorgenommene Analyse von der A-Probe abweichende Ergebnisse erbracht hätte.
Diese auch in der Vorwoche bei der Verhandlung vor dem Verbandsgericht vorgetragenen Bedenken sind laut Pollack-Anwalt Marcus M. Hotze bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt worden.
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