Kokainsünder Tom Boonen wird aller Voraussicht nach nicht bei der Tour de France starten. Ein Zivilgerecht in Nantes erklärte sich für die Klage des Belgiers nicht zuständig.
Radprofi Tom Boonen startet aller Voraussicht nach nicht bei der am Samstag in Monaco beginnenden Tour de France. Ein Zivilgericht in Nantes erklärte sich in der Frage, ob der des Kokainmissbrauchs überführte Belgier bei der Tour starten dürfe, für nicht zuständig. "Der Richter sagte, dass ihm die rechtliche Grundlage fehle", sagte Boonens Anwalt Jean-Louis Dupont.
Nach Meinung des Gerichts hätte sich Boonen an das Sportgericht des Olympischen Komitee Frankreichs (CNOSF) wenden müssen.
Dreimal des Kokainkonsums überführt
So seien solche Fälle zwischen Veranstalter und Teams grundlegend geregelt. Die Verteidiger Boonens haben noch nicht entschieden, ob sie weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen wollen.
Der Tour-Veranstalter ASO hatte Boonen den Start verweigert, da der Klassikerspezialist Ende April zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres positiv auf Kokain getestet worden war.
Insgesamt war der 28-Jährige dreimal des Kokainkonsums überführt worden. Da Boonen bei einer Trainingskontrolle auffällig wurde, blieb der Test ohne Konsequenzen seitens des Weltverbandes UCI.
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