Lizenz: Wer hat sie, wer nicht?

Von SPOX Österreich
Alle zehn Bundesliga-Klubs haben die Lizenz in erster Instanz erhalten - sogar die Admira
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Am Freitag hat die Bundesliga die Lizenzen für die kommende Saison vergeben. Während alle zehn Bundesliga-Klubs die Spielberechtigung erhalten haben, schaut in der Sky Go Erste Liga ein Verein durch die Finger.

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Am Freitag war es wieder so weit, der Senat 5 Bundesliga hat die Lizenzen für die kommende Saison vergeben. Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen haben 20 von 21 Klubs die Lizenz in erster Instanz erhalten.

In der Tipico-Bundesliga haben gleich alle zehn Klubs auf Anhieb die Lizenz erhalten. In der Sky Go Erste Liga haben neun von zehn Teams die Spielberechtigung für die kommende Spielzeit bekommen. Einzig dem SV Horn wurde wie erwartet die Lizenz verweigert.

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Lizenzentscheidung im Detail

Tipico-Bundesliga
Lizenz erteilt:
FC Red Bull Salzburg
SK Rapid Wien
FK Austria Wien
FC Flyeralarm Admira (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht, monatliche Liquiditätsberichterstattung)
SK Puntigamer Sturm Graz
RZ Pellets WAC
SV Guntamatic Ried
CASHPOINT SCR Altach
SV Mattersburg
SKN St. Pölten

Sky Go Erste Liga
Lizenz erteilt:
LASK Linz
FC Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
FC Liefering SC Austria Lustenau (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
KSV 1919 (bestehende Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
SC Wiener Neustadt (Finanz-Auflage: quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht)
FAC Wien
FC Blau Weiß Linz
WSG Swarovski Wattens

Lizenz verweigert:
SV Horn (finanziell)

Regionalligen
Lizenz erteilt (über etwaige Auflagen wird nach Feststehen des Aufstiegs entschieden):
TSV Prolactal Hartberg (Regionalliga Mitte / Franz-Fekete-Stadion)

Disziplinarmaßnahmen

Gegen den SV Horn wird vom Senat 5 aufgrund groben Terminverzugs im Zusammenhang mit der Einreichung finanzieller Lizenzunterlagen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Gegen WSG Swarovski Wattens wird wegen Nichterfüllung des B-Kriteriums "Qualifikation Tormanntrainer" eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro sowie bei weiterer Nichterfüllung eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 5.000 Euro verhängt.

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat 5-Beschluss kann der Lizenzbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben - die Frist endet heuer am Montag, den 08. Mai 2017.

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