Der Linienrichter ging zu Boden und erlitt eine Wunde, die genäht werden musste. Der Angeklagte bekannte sich zu dem Becherwurf, allerdings sei es nicht seine Absicht gewesen, den Mann zu treffen oder gar zu verletzen. Das vorgeführte Video des Vorfalls stützte diese Angaben nicht.
In der Aufzeichnung ist zu sehen, wie der Mann aufspringt, sich eindreht und den Becher mit Wucht seitlich in Richtung des Linienrichters wirft. Dieser steht mit dem Rücken zur Tribüne, wird unvorbereitet getroffen und geht zu Boden.
Becherwerfer: Aktion gegen Sturm Graz gerichtet
Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, führte Staatsanwalt Christian Pirker aus. Unter anderem wurde er verurteilt, weil er 2015 in Salzburg in einem Fußballstadion einen Knallkörper gezündet und Richtung Spielfeld geworfen hatte. Damals wurde ein Zuschauer verletzt.
Insgesamt hatte der Angeklagte 34 Monate an bedingten Strafen offen. Richterin Wetschnig sah von einem Widerruf ab, das Straflandesgericht Graz könnte sich aber noch zu einem solchen entschließen. Der Linienrichter bekam 800 Euro Schmerzensgeld, Sturm Graz wurde mit Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Der 34-Jährige und sein Anwalt versuchten noch, den Becherwurf als unglücklichen Zufall darzustellen. Es sei "volles Pech" gewesen, dass der Schiedsrichter-Assistent getroffen wurde, meinte der Angeklagte. Er sei auch keineswegs mit der Schiedsrichterleistung unzufrieden gewesen, sein Frust habe allein der Leistung seiner Mannschaft Sturm Graz gegolten.
Seit dem 5. Lebensjahr sei er leidenschaftlicher Anhänger. Schon beim Vorfall in Salzburg habe er Stadionverbot bekommen, auch jetzt sei wieder ein Brief gekommen. "Aber ich hoff, dass man da was machen kann. Es wäre schon fatal, wenn ich auf ewig nicht mehr ins Stadion dürfte."
Becherwurf von "Nicht-Nobelpreisträger" nicht abschätzbar
Er habe jetzt einen guten Job als Flyerverteiler, erklärte der Angeklagte. Die fünf Monate Haft, die er zuletzt bekommen hat, dürfe er als Fußfesselträger ableisten. Er werde so etwas sicher nicht mehr machen und auch keinen Alkohol mehr trinken, wenn er Fußball zuschauen gehe. Sein Verteidiger meinte, dass man "von einem Nicht-Nobelpreisträger wie meinem Mandanten" nicht erwarten könne, dass dieser in der Lage sei abzuschätzen, wie und wie weit ein gefüllter Hartplastikbecher fliege.
Mit dem Urteil waren der Angeklagte und sein Verteidiger zufrieden, es wurde angenommen. Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab, der Spruch ist daher nicht rechtskräftig.
Der Prozess hatte deswegen am Bezirksgericht Hermagor stattgefunden, weil dem Angeklagten auch der Diebstahl mehrerer Paar Skier vorgeworfen wurde. Diesbezüglich war auch eine 30-jährige Grazerin, die Lebensgefährtin des 34-Jährigen, angeklagt. Weil sie geständig und unbescholten war, bekam sie eine Diversion angeboten. Sie muss nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.