Derzeit sei man intern dabei, die diesbezüglichen rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, sagte ein NADA-Sprecher. Neben der sportrechtlichen Komponente mit einem möglichen Verfahren der Anti-Doping-Rechtskommission nach einem etwaigen Prüfantrag der NADA hat der Fall auch noch eine strafrechtliche Komponente.
Blutdoping ist in Österreich seit 2008 ein Straftatbestand, dabei droht aber nicht Dürr Ungemach, sondern der Person, die das Delikt an ihm mit medizinischen Geräten durchgeführt hat. Dürr hatte in einer am Donnerstag ausgestrahlten ARD-Dokumentation angegeben, dass die Blutabnahmen und Rückführungen mit Hilfe einer nicht namentlich genannten Person aus dem Ausland in Deutschland und Österreich Ende 2013 und Anfang 2014 durchgeführt worden seien.
Gegen diese Person könnten österreichische und deutsche Justizbehörden tätig werden. Mit der heimischen Kriminalpolizei steht die NADA diesbezüglich in Kontakt. In Deutschland prüft die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft München seit Donnerstag die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt. Dürr würde hierbei nur als Zeuge fungieren.
Dem Langläufer selbst könnte in Österreich aber auch noch wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Sportbetrug-Paragrafen im Zusammenhang mit Doping strafrechtliche Ermittlungen drohen. Ein dementsprechendes Verfahren wegen seines EPO-Deliktes im Jahr 2014 war im Jahr darauf diversionell erledigt worden. Die Namen der Hintermänner seiner Dopingvergehen war Dürr damals wie auch in der aktuellen ARD-Dokumentation schuldig geblieben.