Die Kontrahenten und ihre Anwälte blieben der Urteilsverkündung zwar fern, an der Eindeutigkeit des Richterspruchs änderten die leeren Stühle jedoch nichts: Der frühere DFB-Schiedsrichterbetreuer Manfred Amerell kassierte im Prozess gegen den ehemaligen FIFA-Referee Michael Kempter eine klare Niederlage.
Die 1. Zivilkammer des Langerichts Hechingen wies die Klage Amerells, der Schadenersatz in Höhe von 150.000 Euro von Kempter gefordert hatte, am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig, Amerells Anwälte können Rechtsmittel einlegen.
Vorwurf der sexuellen Belästigung
Kempter, dessen Zukunft als Schiedsrichter nach einer Erklärung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vom Donnerstag weiter in den Sternen steht, hatte Amerell gegenüber dem DFB und später auch in den Medien sexuelle Belästigung in mehreren Fällen vorgeworfen.
Amerell besteht darauf, dass die Beziehungsaffäre einvernehmlich war und verlangte deshalb wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte das Schmerzenzgeld. Dieser Argumentation Amerells, gegen den nun auch der DFB wieder ermittelt, folgte das Gericht aber nicht.
"Die Schilderungen von Herrn Kempter sind gerechtfertigt, weil er bei der zuständigen Stelle - dem DFB - einen Missstand vorgetragen hat. Der Missstand besteht darin, dass Herr Amerell ein enges Verhältnis zu Herrn Kempter unterhielt und gleichzeitig über seine Einsätze als Schiedsrichter entschieden hat. Das ist nicht tragbar", sagte der Vorsitzende Richter Alexander Meinhof.
Amerell lehnt Vergleichsvorschlag ab
Auch der Gang Kempters an die Öffentlichkeit stellt für Meinhof keinen Rechtsbruch dar. "Dass Herr Kempter sich in der Presse geäußert hat, verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte von Herrn Amerell. Es war schließlich Herr Amerell, der zuerst an die Presse gegangen ist und den Namen Kempter nannte. Herr Kempter hat darauf nur reagiert", sagte der Richter, der gemeinsam mit seinen beiden Beisitzern nach dem ersten Prozesstag am 10. Februar noch kein Urteil gefällt hatte.
Das Gericht hatte stattdessen beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht, den Amerell ablehnte.
Ursprünglich wollte das Landgericht bereits am 18. April eine Entscheidung verkünden. Dieser Termin konnte allerdings nicht eingehalten werden, da die Anwälte Amerells Befangenheitsanträge gegen alle drei Richter der Kammer gestellt hatten. Das Landgericht hatte diese Anträge abgewiesen.
Klage wegen Verdachts auf Prozessbetrug
Der Vergleichsvorschlag hatte vorgesehen, dass Amerell auf seine Schadenersatzforderung verzichtet. Zudem sollten beide Parteien in Bezug auf E-Mails und SMS-Mitteilungen künftig Diskretion wahren, auf öffentliche Erklärungen verzichten sowie die gegenseitigen Leistungen im Schiedsrichterwesen des deutschen Fußballs respektieren und wertschätzen.
Statt den Vergleich anzunehmen, hatte Amerell Kempter wegen des Verdachts auf Prozessbetrug verklagt. Kempter soll vor dem Landgericht angeblich andere Aussagen getroffen haben als vor dem DFB-Kontrollausschuss.
Demnach habe Kempter vor den DFB-Juristen ausgesagt, dass er zu Beginn seiner Schiedsrichter-Laufbahn den Kontakt mit Amerell vermieden habe, weil er von der Neigung des ehemaligen Schiedsrichterbeobachters zu jungen Männern gewusst habe. Dies soll im Gegensatz zu den Aussagen Kempters in Hechingen stehen.
Dort hatte Kempter erklärt, dass er bereits als 18-Jähriger bei einem Lehrgang von Amerell geküsst worden sei. Amerells Anwalt Jürgen Langer hatte deshalb vor dem Landgericht bis zur Klärung der neuen Vorwürfe einen Antrag auf Verfahrensaussetzung gestellt.
Konfrontationskurs zu Theo Zwanziger
Zuletzt war Amerell auch erneut auf Konfrontationskurs zu DFB-Präsident Theo Zwanziger gegangen und hatte eine Selbstanzeige beim Verband angekündigt. Damit will Amerell eigenen Angaben zufolge auf eine Aussage von Zwanziger reagieren. Der hatte vor Wochen für eine Sperre Amerells durch den Kontrollausschuss plädiert.
Zwanziger wollte damit offenbar verhindern, dass Amerell wieder in ein Ehrenamt des DFB zurückkehren kann. Amerell will nach Aussage seiner Anwälte mit der Selbstanzeige die ihm vorgeworfenen Amtspflichtverletzungen einer sportrechtlichen Klärung zuführen.
Der Kontrollausschuss hat auf das Vorgehen Amerells am Donnerstag reagiert und ein sportgerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei sollen laut dem stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzende Norbert Weise "Verdachtsmomente in Bezug auf die Amtspflichtverletzungen des Herrn Amerell" geklärt werden.
Der Ausschuss hat Amerell zu einer persönlichen Vernehmung geladen. Mit der Frage, ob Kempter wieder als Referee eingesetzt werden kann, wird sich die Schiedsrichter-Kommission des DFB nach Abschluss aller sport- und zivilrechtlichen Verfahren gegen Amerell befassen.
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