Im April hatten sich die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern auf einen Entwurf für die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter ab dem 1. Januar 2012 geeinigt. Demnach sollten sieben bundesweite Konzessionen für private Wettanbieter vergeben werden. 16,66 Prozent des Einsatzes bei einem Wettanbieter sollten als Abgabe an den Bund gehen.
"Wir begrüßen die heute bekannt gewordene ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages von 15 der 16 Länder. Die Ministerpräsidentenkonferenz wird diese Bedenken zu berücksichtigen haben, will sie nicht riskieren, dass der Europäische Gerichtshof auch den neuen Staatsvertrag für europarechtswidrig erklärt. In dem Vertragsentwurf des Sports, den wir bereits im Februar vorgelegt haben, sind dazu konkrete Lösungsvorschläge enthalten", sagte Michael Vesper, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Vesper: "Entwurf deutlich nachbessern"
Es gehe um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, um eine Kanalisierung der derzeit illegalen Wetten in das Rechts- und Abgabensystem. Dazu müsse das Modell im europäischen Kontext marktfähgig ausgestaltet sein, so Vesper: "Wir plädieren dafür, den Entwurf in diesem Sinne deutlich nachzubessern und vor allem zu einem für ganz Deutschland geltenden Konzessionsmodell im Bereich der Sportwetten zu kommen."
Experten hatten bereits unmittelbar nach der Einigung der Länder bezweifelt, dass der neue Staatsvertrag realitätsnah, marktgerecht und rechtskonform sei. Auch die Initiative Profisport Deutschland als Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (Deutsche Fußball Liga, Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey Liga und Handball-Bundesliga) hatte das Werk bereits im Vorfeld kritisiert.
"Das Schreiben der EU-Kommission ist die Rote Karte für den vorliegenden Glücksspielstaatsvertragsentwurf. Der Länderentwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verstößt in seiner derzeitigen Fassung gegen EU-Recht und ist gescheitert. Die EU-Kommission kommt in ihrem Schreiben zu dem Schluss, dass die Restriktionen des Länderentwurfs den privaten Anbietern keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit geben", sagte Jörg Wacker, Direktor des Sportwettenanbieters "bwin".
Keine Werbung auf Bande und Trikots
Schleswig-Holstein hatte sich als einziges Bundesland gegen den Entwurf und für eine weiterreichende Öffnung des Marktes ausgesprochen. Die Kritik der EU-Kommission ist zwar nicht bindend, dennoch müssen die Ministerpräsidenten über Veränderungen beraten. Sonst könnte es zu Klagen kommen.
Laut mehreren Schätzungen entgingen dem deutschen Profi-Sport in der Vergangenheit mehrere Hundert Millionen Euro Sponsorengelder, weil private Wettanbieter nicht mehr auf Trikots und Banden werben durften. So prangt der Name des Anbieters "bwin" auf dem Trikot des spanischen Fußball-Rekordmeisters Real Madrid, während das Unternehmen in Deutschland keine Möglichkeit der Werbung hatte.
Auch für die Bundesländer geht es um viel Geld. Insgesamt werden die zu erwartenden Steuermehreinnahmen im Falle einer Öffnung des Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW könnte auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro hoffen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 8. September 2010 das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist.