Das kommende Heimspiel gegen Werder Bremen am 23. April muss St. Pauli unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten. Das Duell mit Schalke war in der 89. Minute beim Stand von 0:2 abgebrochen worden, weil Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner von einem gefüllten Bierbecher getroffen worden war. Das Spiel wurde mit 0:2 gewertet.
"Die Verursachung eines Spielabbruchs stellt einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb dar und kann nur mit einer konsequenten Sanktion geahndet werden. Die Sanktion soll auch künftigen Rechtsverletzungen vorbeugen", erklärte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz zur Begründung, fügte aber auch an: "Dem Sportgericht sind die Initiativen des FC St. Pauli bei der Förderung einer besonderen Fankultur bekannt. Diese werden durch das Urteil nicht in Frage gestellt."
Die Hamburger haben nun bis zum Montag kommender Woche Zeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Falls dies unterbleibt, wird das Urteil am Montag rechtskräftig.
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