DFB steht in Kontakt zur FIFA

SID
Das komplette Schiedsrichter-Gespann um Brych übersah diese Szene und erkannte auf Tor
© getty

1899 Hoffenheim hat nach dem Phantom-Tor beim 1:2 gegen Bayer Leverkusen wie angekündigt Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt.

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Das bestätigte der DFB am Samstagnachmittag. Das Sportgericht wird den Einspruch Leverkusen zur Verfügung stellen und in den kommenden Tagen weitere Stellungnahmen des Schiedsrichters Felix Brych, der beiden Klubs und des Kontrollausschusses einholen.

Zudem stehe man in Kontakt mit dem Weltverband FIFA, erklärte der DFB, um die international gültige Rechtsgrundlage zu klären und die verbindlichen Vorgaben der FIFA zu berücksichtigen.

"Dass ein solches Phantomtor als ungerecht empfunden wird, können wir alle absolut nachvollziehen", sagte Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen: "Der reflexartige Ruf nach einer Wiederholung des Spiels ist verständlich, aber wir wissen aus der Vergangenheit auch, wie sehr die FIFA die Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters schützt."

Erinnerung an England-Tor?

Koch erinnerte an das nicht gegebene Tor der Engländer bei der WM 2010 gegen Deutschland. "Entscheidend ist für uns, welche Möglichkeiten uns die sportrechtlichen Statuten und Vorgaben überhaupt geben, denn letztlich ist die FIFA bei einer solchen Entscheidung maßgeblich", sagte der DFB-Vizepräsident.

Nach dem legendären Phantomtor von Thomas Helmer 1994 beim 2:1 von Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg hatte der DFB ein Wiederholungsspiel angesetzt, das die Münchner mit 5:0 gewannen. Danach hatte es harsche Kritik vonseiten der FIFA gegeben, die den Fall als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters gewertet hatte.

Beim 2:1 am Freitagabend gegen Hoffenheim hatte Stefan Kießling in der 70. Minute den Ball ans Außennetz geköpft, durch ein Loch im Netzt hatte war er ins Tor gelangt, Schiedsrichter Brych hatte daraufhin auf Tor erkannt.

Hoffenheim - Leverkusen: Die Statistik zum Spiel

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