Es wurde auch ein Zuschauerausschluss auf Bewährung verhängt.
Sollte es bis zum 31. Mai 2018 erneut zu "erheblichen Vorfällen" kommen, müssten die Dortmunder ein Bundesliga-Auswärtsspiel unter Ausschluss der eigenen Anhänger bestreiten. Auch müsste der BVB dem Heimverein die Gästetickets und den entstandenen Mehraufwand zahlen. Darüber hinaus müssen die Dortmunder Fanklubs ihre Choreografien ab sofort vom Verein schriftlich genehmigen lassen.
Kommt es während der Choreografien trotzdem zum Einsatz von Pyrotechnik oder anderen Unsportlichkeiten, sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten. Der Pokalsieger darf zumindest 30.000 Euro der Strafe für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden", teilte der DFB mit.
Während des Pokalendspiels war in beiden Fanblöcken trotz verstärkter Sicherheitskontrollen mehrmals Pyrotechnik abgebrannt worden. BVB-Anhänger hielten auch ein Plakat mit der Aufschrift "Krieg dem DFB!" hoch, zudem wurde der Verband bei einem Schmäh-Wechselgesang von beiden Fanlagern lautstark beschimpft.
Auch im Rahmen des DFB-Pokalhalbfinales in München am 26. April waren die Gästeanhänger mit dem Abbrennen von Pyrotechnik negativ aufgefallen. Vor dem Ligaspiel am 8. April in München hatte es zudem Probleme mit Dortmunder Zuschauern im Stadion-Einlassbereich gegeben, so dass die Polizei einschreiten musste.