Das berichtet die Bild-Zeitung. Eigentlich dürfen Jugendliche laut des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen können für "Musikaufführungen, Theatervorstellungen und andere Aufführungen" beantragt werden. Ein Bundesligaspiel könne als "andere Aufführung" bewertet werden. Auch Weltmeister Julian Draxler profitierte 2011 bei Schalke 04 von einer Ausnahmegenehmigung.
Arp absolvierte bisher fünf Bundesliga-Spiele und erzielte dabei zwei Tore, am 6. Januar wird er volljährig.