DFL-Mitgliederversammlung entscheidet über Verfahren bei 50+1-Regel

SID
DFL-Mitgliederversammlung entscheidet über Verfahren bei 50+1-Regel.
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Die DFL will am 22. März auf einer Mitgliederversammlung aller 36 Klubs der Bundesliga und 2. Liga über den weiteren Diskussionsprozess zum Thema 50+1-Regel entscheiden.

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DFL-Präsident Reinhard Rauball erklärte dazu am Mittwoch in einer DFL-Mitteilung: "Es geht in einem ersten Schritt darum, sich über ein Verfahren abzustimmen, in dessen Rahmen zunächst ein umfassendes Meinungsbild aller Clubs eingeholt wird. Hierzu wird es einen Vorschlag des DFL-Präsidiums geben."

Das neunköpfige Präsidium der DFL hatte sich bei seiner Sitzung am 5. Februar einstimmig für eine "ergebnisoffene Grundsatzdebatte" ausgesprochen. Nach Ansicht von DFL-Geschäftsführer Christian Seifert ist mit einer Entscheidung in dieser Sache "nicht vor Ende des Jahres" zu rechnen.

Die Diskussion über eine Reform der umstrittenen Investorensperre war vom DFL-Präsidium neu in Gang gesetzt worden. Im Gegensatz zu den anderen europäischen Topligen dürfen Investoren in Deutschland die Mehrheit an einem Verein derzeit nur dann halten, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben.

Neuer Diskussionsprozess soll in Gang gesetzt werden

In der Bundesliga gelten entsprechende Ausnahmegenehmigungen nur für Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim.

Präsident Martin Kind von Hannover 96 hatte einen Antrag auf die Übernahme der Mehrheitsanteile des Klubs zuletzt auf Eis gelegt. Experten gehen davon aus, dass die 50+1-Regel einer Klage vor einem außersportlichen Gericht nicht standhalten würde.

"Der Diskussionsprozess soll allen Klubs die Möglichkeit bieten, die eigene Position in die Debatte einzubringen. Gerade in einer derart bedeutenden Frage muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen", betonte Rauball nun und stellte gleichzeitig klar: "Unterstellungen, wonach die DFL bereits im Vorfeld des Diskussionsprozesses heimlich an einer Neuregelung der 50+1-Regel arbeite, entbehren jeder Grundlage. Damit soll offensichtlich bereits im Vorfeld auf infame Weise Stimmung gemacht und die Grundsatzdebatte noch vor ihrem Beginn diskreditiert werden."

Für Satzungsänderungen im Bereich des DFL e.V. ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Clubs erforderlich. Die DFL GmbH besitzt dabei kein Stimmrecht.