Was besagt die 50+1-Regel?
Die 50+1-Regel des DFB und der DFL besagt, dass in den deutschen Lizenzligen ausschließlich diejenigen aus den Fußballklubs ausgegliederten Kapitalgesellschaften spielberechtigt sind, bei denen die Mehrheit der Stimmanteile beim Verein liegt.
Diese Regelung soll verhindern, dass Investoren die Vereine übernehmen und zentrale Entscheidungsbefugnis bekommen. Der Verein muss demnach immer mehr als 50 Prozent der Anteile halten.
Seit einem Urteil des DFB-Schiedsgerichts am 30. August 2011 sind Ausnahmeregelungen des Paragraphen möglich. Die Mehrheitsbeteiligung eines Investors ist seitdem dann möglich, wenn dieser den Klub mehr als 20 Jahre durchgehend in erheblichem Ausmaß unterstützt hat.
Der DFB hat die Regel in seiner Satzung im Paragraph 16 "Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball-Liga" festgehalten. Die DFL hat sie beinahe wortgleich ebenfalls in ihren Statuten verankert. Dort steht 50+1 in Paragraph 8 (Erwerb und Ende der Mitgliedschaft) niedergeschrieben.