"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", erklärte der Bundesgerichtsvorsitzende Achim Späth in einer offiziellen Mitteilung.
Petersen habe die Verwarnung in den Augen des Gerichts nicht wahrgenommen, sodass diese nicht als "rechtswirksam" zu werten sei.
Bei der Partie gegen den FC Schalke 04 wurde der Stürmer mit einer gelb-roten Karte vom Platz gestellt, hatte die erste Verwarnung nach eigenen Angaben aber nicht mitbekommen.
Trainer Christian Streich, der sich vehement am Spielfeldrand beschwert hatte, musste im Anschluss auf die Tribüne.