VfL Wolfsburgs: DFB-Pokal-Aus nach Wechselfehler vom DFB-Bundesgericht bestätigt

SID
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Die Wechselpanne von Trainer Mark van Bommel hat den VfL Wolfsburg endgültig den Einzug in die zweite Runde des DFB-Pokals gekostet. Das Bundesgericht des DFBs bestätigte am Donnerstag in seiner Berufungsverhandlung den Ausschluss des Bundesliga-Tabellenführers. Das gaben die Niedersachsen nach der Sitzung unter dem Vorsitz von Achim Späth bekannt.

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"Berufung zurückgewiesen: Auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht bleibt es dabei, dass die DFB-Pokal-Erstrundenpartie bei Preußen Münster durch den Wechselfehler nachträglich mit 0:2 gegen die Wölfe gewertet wird", twitterte der Klub.

Bereits das Sportgericht hatte dem Einspruch des Viertligisten Preußen Münster gegen die Wertung des Erstrundenspiels im DFB-Pokal am 8. August (1:3 nach Verlängerung) stattgegeben und eine Umwertung des Spiels mit 2:0 zugunsten der Münsteraner vorgenommen. Gegen dieses Urteil hatte Wolfsburg Berufung eingelegt.

Van Bommel hatte in der Partie sechs statt der erlaubten fünf Spieler eingewechselt. Der neue VfL-Trainer brachte in der 102. Minute beim Spielstand von 1:1 Admir Mehmedi für Maximilian Philipp, obwohl er bereits das Auswechselkontingent ausgeschöpft hatte. Dem Schiedsrichtergespann war der Fehler erst im weiteren Spielverlauf aufgefallen.

"Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen", sagte Späth zur Urteilsbegründung: "Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat."

VfL Wolfsburg sieht "gute Argumente" für Wiederholungsspiel

Die Wolfsburger sahen zumindest eine Teilschuld beim vierten Offiziellen Tobias Fritsch, der angeblich auf Nachfragen von van Bommel und Torwarttrainer Pascal Formann den sechsten Wechsel erlaubt haben soll. Fritsch hatte diese Darstellung in der ersten Verhandlung bestritten.

"Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben - trotz unseres eigenen Fehlers - gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten", sagte Geschäftsführer Tim Schumacher: "Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League."

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