Das Sportgericht des DFB hat den Karlsruher SC zu einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Die vom Kontrollausschuss geforderte Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro entfällt.
Noch offen ist, ob bereits das erste oder erst ein späteres Heimspiel des KSC zum "Geisterspiel" wird.
Der KSC wurde für das Abbrennen von Pyrotechnik seitens Karlsruher Fans bei fünf Spielen in der Rückrunde bestraft. Zudem hatten Zuschauer beim Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg (2:2) nach Abpfiff den Platz gestürmt und Ordnungskräfte angegriffen.
Dem KSC wurde außerdem vorgeworfen, im Heimspiel am letzten Spieltag gegen Eintracht Frankfurt (1:0) nicht für ausreichend Sicherheitspersonal gesorgt zu haben.
KSC-Einspruch gegen das Urteil
Gegen diesen Vorwurf richtete sich laut KSC-Anwalt Markus Schütz der Einspruch. "Wir haben damals alles getan, was in unserer Macht steht, um Ausschreitungen zu verhindern", sagte Schütz.
Die Anzahl der Ordnungskräfte sei vor dem Spiel von 300 auf 600 verdoppelt worden.
Das Gericht folgte der Argumentation des KSC, dass auch eine höhere Zahl an Ordnungskräften den Platzsturm der Frankfurter nicht hätte verhindern können.
Es betonte aber, dass die weiteren Vorfälle das Strafmaß rechtfertigen. Der Karlsruher SC kündigte Berufung an.
Weitere Verhandlungen anhängig
In den vergangenen beiden Monaten hatte das DFB-Sportgericht 20 Vereine zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von fast 150.000 Euro verurteilt. Damit ist die vergangene Saison für das Gericht aber immer noch nicht abgeschlossen.
Vier weitere Anträge mit weitaus höheren Strafforderungen müssen noch behandelt werden. Sowohl Eintracht Frankfurt, Hertha BSC, der 1. FC Köln und Fortuna Düsseldorf haben gegen die gegen sie verhängten Urteile Einspruch eingelegt.
In der Summe geht es um weitere 250.000 Euro Bußgeld. Den drei Erstgenannten droht ein Teilausschluss der Zuschauer. Aufsteiger Düsseldorf soll das erste Heimspiel in der Bundesliga nach 15 Jahren vor komplett leeren Rängen austragen.
Der aktuelle Kader des Karlsruher SC