Der SFV sah sich genötigt, dem extremen Druck der FIFA nachzugegeben. Das Skurrile an dem Urteil: Schon vor der offiziellen Pressekonferenz am Freitag in Bern passte der SFV auf seiner Homepage die Tabelle an.
Schwarz auf weiß war es zu lesen: Sion, bis Donnerstag ein Spitzenteam, droht als Tabellenletzter der Abstieg. Dass der streitbare Sion-Präsident Christian Constantin das Urteil einfach so hinnehmen wird, ist jedoch unwahrscheinlich. Nicht auszuschließen ist, dass Constantin - falls er Erfolg hat - ein Erdbeben im Weltfußball auslöst und Reformen in der Sportgerichtsbarkeit erzwingen könnte.
FIFA-Ultimatum bis 13. Januar
Bis zum 13. Januar hatte die FIFA dem Schweizerischen Fußball-Verband (SFV) Zeit gegeben, die "Causa Sion" zu klären. Gefordert wurde die Bestrafung des Erstligisten wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Akteure. Würde dies nicht geschehen, sollten der SFV und seine Vereine aus allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen werden.
Die Folge: Der FC Basel hätte nicht in der Champions League gegen Bayern München spielen dürfen. Länder- und internationale Spiele mit Schweizer Beteiligung wären abgesagt worden.
Vom Titel-Anwärter zum Fast-Absteiger
Da Sion in zehn Liga-Spielen und zwei Partien im Pokal mindestens einen der nicht spielberechtigten Akteure eingesetzt hat, bekam der Klub die Quittung von drei Punkten Abzug pro Partie. Aus einem Meisterschaftsanwärter wurde kurzerhand ein Fast-Absteiger. Immerhin dürfen die Walliser weiter im Cup mitspielen, die Pokalstrafen wurden praktisch auf die Meisterschaft umgelegt.
Mit dem Urteil hat der SFV aber seine eigenen Statuten verletzt. "Wenn wir der Forderung der FIFA nachkommen wollen, müssen wir gegen unsere eigenen Gesetze und Reglemente verstoßen", hatte SFV-Jurist Robert Breiter nach der Fristsetzung der FIFA am 17. Dezember erklärt. Doch der Weltverband ist eben mächtiger als der Schweizer Verband.
Tatbestand der Nötigung?
Dass das riesige juristische Theater nun ein Ende hat, ist allerdings unsicher. Denn bereits am Donnerstag reichte Constantin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein gegen die Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees.
Für ihn war der Tatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) durch das Ultimatum erfüllt, da andere Vereine wie der FC Basel oder die Schweizer Nationalmannschaft in "Geiselhaft" genommen werden sollten.
Sion will vor den CAS ziehen
Und auch gegen den Punktabzug wird Klage eingereicht werden. Sion beabsichtigt, vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen. Erst dessen Entscheidung würde das Urteil offiziell machen - zumindest auf dem Weg der Sportgerichtsbarkeit.
Denn Constantin scheut nicht davor zurück, weitere Zivilklagen anzustrengen. Vor allem in zwei Punkten hat sich der SFV angreifbar gemacht: Erstens darf der SFV laut eigener Statuten einem Verein maximal zwölf Punkte abziehen. Zweitens ist dem FC Sion bisher das rechtliche Gehör verweigert worden.
Blatter mit Gaddafi verglichen
Die Sache ist eine "never ending story", die in nicht gekannte Dimensionen vorstößt. Der Sion-Präsident verglich die FIFA sogar mit dem libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi.
Er erklärte, dass er keiner Konfrontation aus dem Weg gehen werde. Kuschen vor der scheinbar übermächtigen FIFA kommt für "CC", wie Constantin in der Schweiz genannt wird, nicht infrage. Auch mit 36 Punkten weniger geht sein Feldzug gegen die FIFA weiter.
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