Düwel hatte nach dem Zweitligaspiel gegen 1860 München (1:4) den ausgestreckten rechten Mittelfinger in Richtung eines Zuschauers gezeigt. Der Union-Trainer war zuvor provoziert worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Norbert Dübel im Steckbrief