Das DFB-Sportgericht hatte Zweitligist Dresden am 7. November 2016 wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus soll der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das Sportgericht widerrief die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichts-Urteil vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt worden war.
Dresdner Zuschauer hatten unter anderem während des DFB-Pokal-Spiels gegen den Bundesligisten RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Der Leipziger Spieler Dominik Kaiser war in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen worden.
Alle News zu Dynamo Dresden