Falls das Schiedsgericht die Entscheidung des Liga-Präsidiums bestätigt, stünde der letztjährige Champions-League-Gewinner als Zwangsabsteiger aus der Bundesliga fest.
Da kein vorsorglicher Lizenzantrag für die 2. Liga gestellt wurde, bliebe dem HSV nur die Möglichkeit, in der 3. Liga anzutreten.
Dem ehemaligen deutschen Meister droht allerdings auch wegen Überschuldung eine rasche Insolvenz. Die zweimal als nicht ausreichend zurückgewiesenen Unterlagen dürfen von Vereinsseite bei der Verhandlung nicht mehr nachgebessert werden.
Geprüft werden nur etwaige Bewertungs- oder Formfehler.
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