"Das ist ein sportpolitisch historischer Tag. Der Kampf gegen Doping wird zu einem Fall für den Staatsanwalt. Gerade mit Blick auf die aktuelle Lage in Russland scheint das Problem nicht kleiner, sondern größer zu werden", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): "Chancengleichheit bekommt man nicht durch Nachsicht. Wir müssen den Teufelskreis aus Doping und Betrug stoppen. Dieses Gesetz wird den Sport sauberer machen."
In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an dem Gesetz gegeben, unter anderem von Sportlern und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Der organisierte Sport hatte sich vor allem vehement gegen die im Gesetz enthaltene "uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit" gestellt. Das heißt, schon der Fund einer einzigen Tablette oder Pille eines Dopingmittels hätte Konsequenzen.
Der DOSB begrüßte in seiner Reaktion die Verabschiedung, blieb aber bei seinen Vorbehalten gegen die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. "Wir hoffen nun, dass wir mit diesen Sorgen Unrecht haben und der Anti-Doping-Kampf des Sports durch die Regelungen zum Selbstdoping nicht beeinträchtigt wird", hieß es in einer Mitteilung.
Allerdings wurde das Gesetz im Vergleich zur ursprünglichen Fassung in diesem Punkt noch entschärft. Dem Sportler muss nachgewiesen werden, dass der Besitz verbotener Mittel auch der Dopingabsicht diente. "Wir greifen damit die Sorge einiger Sportler auf, die sich davor fürchten, straffällig zu werden, weil ihnen jemand unbemerkt ein Dopingmittel in die Tasche untergeschoben hat", sagte Maas. Diese Befürchtung hatte unter anderem Diskus-Olympiasieger Robert Harting geäußert.
Widerstand aus der Opposition
Widerstand kam im Bundestag aus den Reihen der Opposition. "Wir sollten Abstand davon nehmen, eine einseitige Kriminalisierung von Sportlern vorzunehmen", sagte Özcan Mutlu, sportpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen: "Der Griff zum Strafrecht sollte das letzte Mittel sein." Seine Fraktion stimmte gegen das Gesetz, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Auch Harting gab zu bedenken: "Es darf natürlich nicht dazu führen, dass saubere Athleten einmal mehr eine Manschette umbekommen. Nach der Sportgerichtsbarkeit, der Technologie, bekommen wir jetzt noch eine strafrechtliche Manschette. Die Luft zum Atmen ist irgendwann nicht mehr da."
Die Befürworter verwiesen dagegen mehrfach darauf, dass dem Sport selbst die erforderlichen Maßnahmen fehlen - erneut mit dem Blick auf den Dopingskandal in der Leichtathletik. "Wollen wir denn wirklich weiterhin tatenlos zusehen, wie Betrüger - ob als Aktive oder korrupte Funktionäre - dem Sport schaden und ihn vor die Hunde gehen lassen", fragte die Sportausschussvorsitzende Dagmar Freitag (SPD): "Das Gesetz ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein."
Dem gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeiteten Gesetz muss Ende November noch der Bundesrat zustimmen, dies gilt jedoch nur als Formsache. In Kraft treten soll es Anfang 2016. Nach fünf Jahren soll es noch einmal evaluiert werden.