Die Suspendierung gilt rückwirkend ab dem 20. Februar und verbietet dem Labor jegliche Anti-Doping-Tests wie etwa die Analyse von Urin- und Blutproben. Die Laborbetreiber haben 21 Tage Zeit, beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch gegen die Sperre einzulegen.
Sollte das Labor die Missstände beheben, kann es vor Ende der Sperre eine Wiedereinsetzung beantragen. Auch eine Suspendierung für weitere sechs Monate ist möglich, sollte innerhalb der kommenden sechs Monate keine Verbesserung eintreten.