Pechstein hofft auf Tonbandaufnahmen

SID
Claudia Pechstein nahm fünfmal bei Olympia teil
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Mit Hilfe von Tonbandaufnahmen der CAS-Verhandlung will Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht beweisen, dass wichtige medizinische Gutachten nicht zugelassen wurden.

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Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein will mit Hilfe von Tonbandaufnahmen vor dem Schweizer Bundesgericht gegen ihre Dopingsperre vorgehen. Pechsteins Manager Ralf Grengel bestätigte einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus".

Die Mitschnitte erbringen nach Auffassung der Pechstein-Seite den Beweis, dass vermeintlich entlastende Details aus der Berufungsverhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS im Urteil nicht berücksichtigt oder verfälscht dargestellt worden seien. Zum einen sollen die Mitschnitte belegen, dass eine Expertise des Ulmer Hämatologen Hubert Schrezenmeier von den CAS-Schiedsrichtern als endgültig betrachtet wurde, obwohl sie nur vorläufige Ergebnisse beinhaltete.

Weitere Gutachten der Wissenschaftler Rasmus Damsgaard und Walter Schmidt, die nach Auffassung Grengels "eindeutig bescheinigen, dass bei Claudia Pechstein kein zweifelsfreier Dopingnachweis geführt werden kann", seien zu unrecht nicht zugelassen und im Urteil ignoriert worden.

"Belegen, wo uns das rechtliche Gehör abgeschnitten wurde"

"Uns geht es darum, zu belegen, wo uns das rechtliche Gehör abgeschnitten wurde", sagte Grengel. Genau diesen Punkt prüft auch das Schweizer Bundesgericht, das als erste nicht-sportliche Rechtsinstanz nun den Fall Pechstein bearbeitet.

Das Pechstein-Lager fühlt sich zudem von der niederländischen Eisschnelllauf-Szene hintergangen. Der niederländische Vertreter im Präsidium des Eissport-Weltverbands ISU, Jan Dijkema, soll schon im vergangenen Winter während der WM in Norwegen niederländischen Journalisten von auffälligen Werten der Deutschen erzählt haben. Ralf Grengel sagte dem Focus, dies sei "ein klarer Verstoß gegen den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur".

Der CAS hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte zu einer zweijährigen Sperre verurteilt, ohne den direkten Dopingnachweis geführt zu haben.

Das Schweizer Bundesgericht hatte Pechsteins Eilantrag auf einen Start beim Weltcup in Salt Lake City stattgegeben, um der 37-Jährigen die Chance zur Erfüllung der Olympianorm zu eröffnen. Pechstein ließ die Gelegenheit ungenutzt und wurde im 3000-m-Rennen am Freitag 13.

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